Folgebelehrung
Die Folgebelehrung muss alle zwei Jahre erfolgen. Zuvor müssen Sie jedoch eine Erstbelehrung durchgeführt haben. Diese ist ein Leben lang gültig. Bei der Folgebelehrung handelt es sich
um ein auffrischen der Inhalte. Wie auch die Erstbelehrung benötigen Sie dies für die Tätigkeit im Lebensmittelbereich.
Wenn Sie einen Code von ihrem Arbeitgeber erhalten haben,
können Sie diesen beim Check-out eingeben. Nach der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen.
Wichtiger Hinweis:
Für die Teilnahme an einer Infektionsschutzbelehrung sind eine gültige E-Mail-Adresse, Telefonnummer und ein Foto der Vorderseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Wir müssen sicherstellen, dass Sie selbst den gebuchten Kurs absolviert haben. Nach erfolgreichem Abschluss der Belehrung werden Sie zum Upload der notwendigen Bilder weitergeführt.
Mit der Bestellung stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten gemäß DSGVO zu.